Grundsteuerentscheidung

Grundsteuerentscheidung: Differenzierte Hebesätze fordert CDU-Fraktion Fraktion

Grundsteuerentscheidung: CDU Fraktion spricht sich für differenzierte Hebesätze aus

Bei der anstehenden Ratssitzung am 04. Februar wird sich die CDU-Fraktion für
differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B aussprechen. „Durch eine unterschiedliche
Besteuerung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken fällt die Belastung für viele
Haanerinnen und Haaner geringer aus, als bei einer einheitlichen Besteuerung“, erklärt
Fraktionsvorsitzender Jens Lemke die Haltung seiner Fraktion.
Eine stärkere Belastung würde entstehen, wenn ein einheitlicher Steuersatz gewählt würde.
Die Umstellung des Systems ist eine gesetzliche Vorgabe, bei der aktuell jede Kommune in
NRW entscheiden muss, für welches System sie sich entscheidet. „Wir stehen zu unserem
Versprechen, dass die Umstellung der Hebesätze nicht zu einer Mehrung der Einnahmen
durch die Grundsteuer führen soll. Andererseits würde der Stadt eine Mindereinnahme von
fast 1,5 Mio. Euro entstehen, wenn der Hebesatz nicht angepasst wird. Wir möchten die
Auswirkungen auf die Besteuerung der Wohngrundstücke der Bürgerinnen und Bürger so
gering wie möglich halten, dies gelingt nur mit differenzierten Hebesätzen“, so Annette
Braun-Kohl, stellv. Fraktionsvorsitzende.
Die CDU wird in der Ratssitzung anregen, dem Grundsteuerbescheid 2025 ein
Informationsschreiben beizulegen, da bei den Bürgern sicher viele Fragen noch offen sind.
Zumal damit zu rechnen ist, dass „aufkommensneutrale Hebesätze“ nicht heißt, dass für den
einzelnen Eigentümer die Grundsteuer nicht steigt. Maßgeblich für die individuelle
Grundsteuerhöhe ist die Wertermittlung des Grundbesitzes. Auf den
Grundsteuermessbetrag hat die Stadt Haan keinen Einfluss, da dieser vom Finanzamt
festgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Jens Lemke, Fraktionsvorsitzender              

 

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