Antrag zur Sitzung des Rates am 7. Juli 2026
„Spielplatznutzung Schulhof OGS Gruiten “
Sehr geehrter Herr Endereß,
zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule am 9. Juni 2026 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zur Nutzung des Schulhofes der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten außerhalb der Schulzeiten. Der auf dem Schulgelände befindliche Kinderspielplatz darf außerhalb der Schulzeiten tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Wie in der Anfrage ausgeführt, wurde vor zwei Jahren der Neubau der Grundschule Gruiten offiziell eröffnet und der neu gestaltete Schulhof eingeweiht. Das neue Außengelände bietet den Kindern vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Unter anderem wurden auf dem Schulhof zwei Fußballtore sowie zwei Basketballkörbe installiert.
Aufgrund von Beschwerden aus der Anwohnerschaft über Lärmbelästigungen wurden die ursprünglichen Tore später durch lärmmindernde Silence-Bolzplatztore ersetzt. Zudem erhielten die Basketballkörbe geräuschreduzierende Netzaufsätze.
Bereits vor der Umsetzung dieser Maßnahmen hatte die Verwaltung aus Rücksicht auf die Anwohner beschildert, dass auf dem Außengelände ausschließlich mit Softbällen gespielt werden darf. Insbesondere Basketball lässt sich mit Softbällen jedoch kaum sinnvoll spielen.
Zum BSA stellten wir daher – nachdem die Tore und Basketballkörbe inzwischen seit längerer Zeit entsprechend angepasst wurden – u.a. die Frage, ob auf dem Schulhof mittlerweile nicht auch normale Basket- und Fußbälle genutzt werden können.
Aus Rücksicht auf die Anwohner schlugen wir eine zeitliche Begrenzung der Nutzung, beispielsweise zwischen 10 und 18 Uhr vor, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und den Bedürfnissen der Kinder schaffen.
In der Sitzung konnte die Anfrage lediglich mündlich beantwortet werden. In der nachgereichten, knappen schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung heißt es nunmehr:
„Selbst bei den verbauten Silence-Toren und Herkulesnetz-Basketballkörben kommt es mit normalen Fuß- und Basketbällen zu entsprechenden Lärmemissionen. Aus Sicht des Amtes für Umwelt, Freiflächen und Stadtgrün ist die derzeitige Herangehensweise ‚Softbälle‘ die einzige Lösung. Möglicherweise kann der benachbarte Sportplatz für entsprechende Aktivitäten mit normalen Bällen genutzt werden.“
Diese knappe und wenig lösungsorientierte Antwort der Fachverwaltung ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Schulhof verfügt über einen neuen und gut ausgestatteten Kinderspielplatz, in dessen Errichtung erhebliche öffentliche Mittel investiert wurden. Die dort geschaffenen Spiel- und Sportangebote sollten daher auch ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt werden. Es erscheint wenig nachvollziehbar, dass auf einem eigens für Spiel und Bewegung ausgestatteten Schulhof die dafür vorgesehenen Anlagen faktisch nicht genutzt werden können.
Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Spielplätze Spielgeräte verlieren und damit für Kinder an Attraktivität einbüßen, sollten wir hier einen Ort schaffen, an dem Kinder spielen, sich bewegen und Sport treiben können. Dazu bedarf es eines angemessenen Kompromisses zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und den Bedürfnissen der Kinder.
Auch der Verweis auf die Lärmemissionen überzeugt nicht. Der Gesetzgeber hat mit § 22 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ausdrücklich klargestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Kinderlärm genießt damit bewusst eine besondere rechtliche Privilegierung.
Wir müssen Kindern attraktive Möglichkeiten bieten, ihre Freizeit aktiv zu gestalten. Dazu gehören geeignete und praxisgerecht nutzbare Spiel- und Sportflächen. Nur so werden wir dem Anspruch und der Auszeichnung als kinderfreundliche Kommune gerecht.
Im Namen der CDU-Fraktion bitten wir Sie deshalb, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 7. Juli 2026 zu setzen und abstimmen zu lassen:
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, warum die von Kindern beim Spielen mit Fuß- und Basketbällen verursachten Geräusche von der Verwaltung rechtlich als „zu laut“ eingestuft werden und zum Schutz der Anwohner lediglich die Nutzung von Softbällen erlaubt wird.
2. Sofern die rechtliche Prüfung ergibt, dass die Nutzung gewöhnlicher Bälle zulässig ist, wird die Verwaltung beauftragt, diese Nutzung außerhalb der Schulzeiten auf dem Spielplatz freizugeben, und zwar montags bis freitags bis 18:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
3. Sofern die rechtliche Prüfung ergibt, dass die Nutzung gewöhnlicher Bälle auf dem Spielplatz nicht zulässig ist, wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, in welcher Weise das Basketballspielen auf dem benachbarten Sportplatz ermöglicht und umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kaimer Annette Leonhardt
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende