Pressemittteilung

Stellungnahme: Umstufung der Martin-Luther-Str. zu einem Teilbereich der Kreisstraße 5

Umstufung der Martin-Luther-Str. zu einem Teilbereich der Kreisstraße 5
hier: Hinweise und Anregungen des Haaner Turnvereins 1863 e.V. (HTV)

Sehr geehrter Herr Landrat Hendele,

bereits mit Schreiben vom 28.09.2018 sprach sich der Vorstand des HTV für eine Beibehaltung der derzeit auf der Turnstraße geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus.

Gem. dem Verkehrsgutachten des Sachverständigenbüros Runge soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Turnstraße als Kreisstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgewiesen werden.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan vom 17.04.2018

sagten Sie, dass eine Herabstufung auf 30 km/h, wie im Bereich von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen einer weitergehenden Prüfung bedürfe.

In seinem damaligen Schreiben an Ihr Haus hatte der HTV u.a. auf die Lage der Vereinsanlage, die vielen Nutzer aus der Altersklasse Kinder und Jugendliche bzw. Senioren (Reha-Sport), Nutzung des Vereinsgeländes als Abkürzung für den Schulweg sowie die allgemein bekannte erhöhte Gefährdung von Passanten bei 40 km/h zu 30 km/h hingewiesen.

Mit Schreiben vom 16.10.2018 teilte Ihr Haus dem HTV mit: „Nach Beendigung der Baumaßnahme wird eine erneute Überprüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse im Hinblick auf möglicherweise vorhandene Gefahrenlagen erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage hinsichtlich einer dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h treffen kann“.

In einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden des HTV, Herrn Holger Weiss, sowie  weiteren HTV-Vertretern, wurde das Thema im Rahmen einer Sitzung unseres Fraktionsvorstands am 17.02.2020 erneut besprochen.

Aus diesem Gespräch ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie weit sind die Planungen fortgeschritten; gibt es bereits konkrete Ausbauplanungen? Sind hierzu bereits detaillierte Pläne verfügbar, auch zur Anlage der
    Nebenanlagen?
  2. Welche Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Vereinsgeländes an der Turnstraße sieht die Planung Ihres Hauses aktuell vor?
  3. Sind Fußgängerüberwege im Bereich des HTV-Vereinsgeländes vorgesehen?
  4. Wie kann der sich aus der Lage der Ein- und Ausfahrt des Vereinsgeländes gegenüber der Einmündung Jahnstraße ergebenden besonderen Verkehrssituation
    bei der Planung Rechnung getragen werden, zumal dieser Bereich als Sammelpunkt zu Auswärtsspielen regelmäßig genutzt wird?

Wir bitten um Beantwortung vorstehender Fragen und stehen für ein vertiefendes

Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lemke

Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme: Umstufung der Martin-Luther-Str zu einem Teilbereich der Kreisstraße 5

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