Pressemittteilung

Anfrage CDU Haan zur Sitzung des UMA am 21. Februar 2024: Änderung LBO, Verbot von Schottergärten

Anfrage CDU Haan zur Sitzung des UMA am 21. Februar 2024 

Änderung der Landes­bau­ord­nung; Verbot von Schottergärten

Sehr geehrte Frau Dr. Warnecke,
zum 1. Januar 2024 hat das Land NRW die Novelle der Landes­bau­ord­nung NRW auf den
Weg gebracht. Unter anderem werden nun sogenannte „Schot­ter­gär­ten“ klar und eindeutig
definiert; ein schon lange angestreb­tes Verbot ist nun leich­ter durch die Bauaufsicht
durch­zu­set­zen. Zu beach­ten ist dabei, dass die Anlage eines Schot­ter­gar­tens eine
Ordnungs­wid­rig­keit darstellt. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Klarstel­lung ausdrücklich.
Schot­ter­gär­ten und die bislang fehlende Klarstel­lung der Begriff­lich­keit sind bekanntlich
seit Jahren in der Diskussion.
Zum Ausschuss für Umwelt und Mobili­tät am 21. Februar 2024 bittet die CDU-Fraktion
daher um Beant­wor­tung folgen­der Fragen:
1) Welche Schritte plant die Verwal­tung, um die Klarstel­lun­gen der Landesbauordnung
nun in der Garten­stadt Haan umzusetzen?
2) Ist sicher­ge­stellt, dass alle städti­schen Liegen­schaf­ten und die Liegenschaften
städti­scher Tochter­ge­sell­schaf­ten ihre unbebau­ten Flächen entspre­chend der gültigen
Landes­bau­ord­nung angelegt haben, oder nun anlegen?
3) Ist sicher­ge­stellt, dass die Bürge­rin­nen und Bürger zuerst umfas­send infor­miert werden
und Ihnen ausrei­chend Zeit einge­räumt wird, bevor die Ordnungs­wid­rig­keit geahn­det und
ggf. der sofor­tige Rückbau verlangt wird?
4) Ist die Bauauf­sicht bereits bei bekannt­ge­wor­de­nen Verstö­ßen tätig geworden?
Mit freund­li­chen Grüßen
gez.
Jens Lemke
Fraktionsvorsitzender

 

TEILEN