Anfrage CDU Haan zur Sitzung des UMA am 21. Februar 2024
Änderung der Landesbauordnung; Verbot von Schottergärten
Sehr geehrte Frau Dr. Warnecke,
zum 1. Januar 2024 hat das Land NRW die Novelle der Landesbauordnung NRW auf den
Weg gebracht. Unter anderem werden nun sogenannte „Schottergärten“ klar und eindeutig
definiert; ein schon lange angestrebtes Verbot ist nun leichter durch die Bauaufsicht
durchzusetzen. Zu beachten ist dabei, dass die Anlage eines Schottergartens eine
Ordnungswidrigkeit darstellt. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich.
Schottergärten und die bislang fehlende Klarstellung der Begrifflichkeit sind bekanntlich
seit Jahren in der Diskussion.
Zum Ausschuss für Umwelt und Mobilität am 21. Februar 2024 bittet die CDU-Fraktion
daher um Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche Schritte plant die Verwaltung, um die Klarstellungen der Landesbauordnung
nun in der Gartenstadt Haan umzusetzen?
2) Ist sichergestellt, dass alle städtischen Liegenschaften und die Liegenschaften
städtischer Tochtergesellschaften ihre unbebauten Flächen entsprechend der gültigen
Landesbauordnung angelegt haben, oder nun anlegen?
3) Ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger zuerst umfassend informiert werden
und Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, bevor die Ordnungswidrigkeit geahndet und
ggf. der sofortige Rückbau verlangt wird?
4) Ist die Bauaufsicht bereits bei bekanntgewordenen Verstößen tätig geworden?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jens Lemke
Fraktionsvorsitzender