Pressemittteilung

Pressemitteilung der CDU Fraktion – Erste Stellungnahme zum Haaner Haushalt

Pressemitteilung der  CDU Fraktion 

Erste Stellungnahme zum Haaner Haushalt

„Nach Teil eins der Haushalts­klau­sur­ta­gung sieht die CDU-Fraktion die dringende Notwen­dig­keit zur Haushalts­dis­zi­plin. So müsse mindes­tens ein geneh­mi­gungs­fä­hi­ges Haushalts­si­che­rungs­kon­zept (HSK) erreicht werden, was momen­tan aber noch fraglich sei “, so Jens Lemke, CDU - Fraktionsvorsitzender.

„Hierzu ist es erfor­der­lich, inner­halb von 10 Jahren, also bis 2034, einen positi­ven Cashflow aus der laufen­den Verwal­tungs­tä­tig­keit darzu­stel­len“. Das wäre zwar sehr erstre­bens­wert, um die weitere Aufnahme von Kassen­kre­di­ten zu verhin­dern, aber ein geneh­mi­gungs­fä­hi­ges HSK sieht eine schwarze Null im Ergeb­nis­plan vor. D.h., Aufwen­dun­gen in Höhe von 3,15 Mio. € müssten im Haushalt 2034 gegen­über der bishe­ri­gen Planung für 2034 einge­spart werden.

Im ersten Teil der Haushalts­klau­sur­ta­gung der CDU-Ratsfraktion, am 3. Novem­ber, gab es einige Diskus­si­ons­punkte mit Hinwei­sen auf mögli­che Einnah­me­ver­bes­se­run­gen und Ausga­ben­re­du­zie­run­gen. Die Kämme­rin, Frau Doris Abel, war zu Gast und stellte klar, dass es Entlas­tun­gen bzw. Bilan­zie­rungs­hil­fen seitens des Landes geben müsse, sonst würde Haan in eine Nothaus­halts­füh­rung geraten.

„Die bisher geplan­ten Einnah­men 2023 brechen zwar nicht ein, aber diverse durch den Bund geplante, oder verab­schie­dete Steuer­ent­las­tungs­pa­kete, wie das Wachstumschancen-Gesetz und das Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz führen zu erheb­li­chen Einbu­ßen bei den Steuer­ein­nah­men;  so werden sich die Erträge aus Einkommens- und Gewer­be­steuer für 2024 und die folgen­den Jahre deutlich reduzie­ren“, so die Kämmerin.

Mit Blick auf die zuneh­mende Eintrü­bung der Konjunk­tur, die sinken­den Steuer­ein­nah­men, die steigen­den Kosten in vielen Berei­chen und die Folgen des kommu­na­len Tarif­ab­schlus­ses, ist abseh­bar, dass sich die Perspek­ti­ven für die Kommu­nal­haus­halte allge­mein und auch in Haan deutlich verschlech­tern. Natür­lich ist es gut, wenn Unter­neh­men und  Einkom­men­steu­er­zah­ler entlas­tet werden, jedoch werden in Folge massi­ver Steuer­aus­fälle dringend notwen­dige Inves­ti­tio­nen wie zum Beispiel in neue Gebäude, Infra­struk­tur, Digita­li­sie­rung und den Ganztags­aus­bau ausge­bremst. Und dies in Zeiten, in denen die Ausga­ben durch Infla­tion, hohe Energie­kos­ten, Tarif­stei­ge­run­gen und steigende Kosten für die Integra­tion ohnehin davon galop­pie­ren. Zum Beispiel gibt es seit 2019 keine Anpas­sung der Unter­brin­gungs­kos­ten für Geflüch­tete. 

Siche­rung der finan­zi­el­len Handlungsfähigkeit

Die Kämme­rin hat alle Verwal­tungs­be­rei­che zur Haushalts­auf­stel­lung bereits drasti­scher Sparrun­den unter­zo­gen. Dies alleine reicht aber abseh­bar noch nicht aus, ein geneh­mi­gungs­fä­hi­ges HSK aufzu­stel­len. Um als Kommune handlungs­fä­hig zu bleiben, muss es gelin­gen, zumin­dest dies zu erreichen.

Für 2023 kann das Defizit noch aus der Ausgleichs­rück­lage gedeckt werden, die in der Folge Ende 2023 auf 12 Mio. Euro schrump­fen und Ende 2024 vollends aufge­zehrt sein wird. Die Kämme­rin spracht von der sogenann­ten „Vergeb­lich­keits­falle “, also dem Umstand, dass langfris­tige Inves­ti­tio­nen nicht mehr langfris­tig finan­ziert, sondern über sog. Kassen­kre­dite überbrückt werden müssen. Dies führt dann zu höherem Zinsauf­wand und verteu­ert im Nachhin­ein notwen­dige Investitionen.

Daher fordert die CDU alle Fraktio­nen im Stadt­rat zur Haushalts­dis­zi­plin auf, um weitere Verschul­dung zu verhin­dern. Nice-to-have-Investionen, die in den letzten Jahren noch darstell­bar waren, kann sich die Stadt in den nächs­ten Jahren schlicht nicht mehr leisten. Gleiches gilt für bereits beschlos­sene, aber noch nicht besetzte Stellen. Auch um eine Absen­kung von Standards wird die Stadt nicht herum kommen.

Zu der von der Verwal­tung vorge­schla­ge­nen Erhöhung der Grund­steuer gibt es aktuell leider keine Alter­na­tive. Dies macht bei 60 Prozent­punk­ten eine Mehrein­nahme von rd. 900.000,- T € aus.

Ebenso müssen alle Entgelt­sat­zun­gen, die vor 2020 verab­schie­det wurden, auf den Prüfstand. Wir fordern daher die Verwal­tung auf, die Einnah­men aus privat­recht­li­chen Leistungs­ent­gel­ten für Mieten und Pachten zu überprü­fen und ggf. anzupassen.

Wir werden den „Goldstan­dard“ bei den Inves­ti­tio­nen nicht mehr umset­zen können. Unabweis­bar sind die Inves­ti­tio­nen in den Schul­aus­bau, vor allem auch bei den Grund­schu­len. Aber auch bei der Feuer­wehr sehen wir weite­ren Handlungs­be­darf, so muss das Feuer­wehr­haus in Gruiten jetzt dringend in die Umset­zung gelangen.

Konkrete Anträge wird die CDU-Fraktion im zweiten Teil ihrer Haushalts­be­ra­tun­gen am 17. Novem­ber bespre­chen und dann in den Haupt- und Finanz­aus­schuss am 5. Dezem­ber einbringen.

Mit freund­li­chen Grüßen

Jens Lemke, Fraktionsvorsitzender

 

TEILEN